Rechnung schulbuch

Hallo
Ich habe heute eine Rechnung für ein angeblich beschädigtes Schulbuch bekommen. Angeblich Wasserschaden. Nun ist es so das meine Tochter schon seit Anfang März nicht mehr auf dieser schule ist. Und die Rechnung wurde am 29.04.ausgestellt. Ich rief auch sofort bei der Schule an, warum die Rechnung denn so spät kommt. Aussage der Schule, sie hätten ja auch anderes zu tun, Ferien usw. Meine Tochter ist sich keiner Schuld bewußt und sagte mir, daß die Bücher ja auch verliehen wurden. Nun sind es ja 6 Wochen, wo das Buch auch bst. Andere benutzt haben, und wo doch die Schule bewiesen muss, daß es meine Tochter gewesen ist, die den Schaden verursacht hat. Aussage der Schule war, es war das Buch vom Kind, also ist sie auch dafür verantwortlich das in Ordnung zu halten. Okay, aber seit März ist sie ja nicht mehr auf der schule. Ich werde das Buch nicht bezahlen, da hier auch der Nachweis fehlt, das der Schaden von meiner Tochter stammt. Und warum kommt das erst nach 2 Monaten? Der Betrag beläuft sich auf 31€.🙄

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Das die Rechnung erst 2 Monate später kommt bedeutet nicht, dass der Schaden nicht schon früher bemerkt wurde. Es kann auch sein, dass die Schadensmeldung wochenlang auf dem Tisch der Schulsekretärin lag, bis die dazu kam eine entsprechende Rechnung zu erstellen.

Ausserdem ist es so, dass der letzte Ausleiher der Bücher vermerkt ist. Hätte es einen späteren Ausleiher als Deine Tochter gegeben, trüge der die Verantwortung. Aber anscheinend gibt es keinen späteren Ausleiher.

Ich würde mal sagen, die Indizien sprechen gegen Deine Tochter.

Grüsse
BiDi

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Bei uns werden Schulbücher bei Rückgabe geprüft und etwaige Beschädigungen direkt vermerkt. Darauf würde ich mich auch erstmal nicht einlassen. Zumal 31 € für mich nach Neupreis klingen. War das Buch denn neu?

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Nein das war schon gebraucht gewesen. Ich glaub die wollen ein neues Buch kaufen und wollen nun den neupreis dafür haben.

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Das würde ich mir erklären lassen.

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Was sagt deine Tochter dazu?

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Meine Tochter sagt, das auf der Frontseite schwarze Punkte sind. Diese wurden auch dokumentiert. Desweiteren sagt sie das das Buch auch schon gebraucht gewesen ist,was einen neupreis nicht berechtigt. Mit ihr selbst würden sie Bücher auch nicht nachgeschaut, um evtl. Schäden festzustellen. Das hätte sie mir dann auch sofort gesagt, um das ich das hätte auch begleichen können, wenn ich ihre restlichen Sachen hole.
Ich selbst bekam die Bücher auch nicht zu sehen, als ich die Sachen holte. Und ich holte ihre Sachen am 1.tag als sie schon auf der neuen Schule gewesen ist.
Weder mit meiner Tochter noch mit mir wurden die Bücher nachgeschaut.

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Aber das Buch ist ja jetzt beschädigt, deswegen muss ja ein Neues angeschafft werden...

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Eigentlich werden Leihbücher doch sofort angesehen, wenn sie zurückgegeben werden.
Eben um Schäden festzustellen.

Und gerade wenn Kids die Schule im Schuljahr wechseln, dann ist ja gar kein Stress da, dass da x Kids stehen und abgeben wollen...

Ich würde darauf bestehen, das beschädigte Buch zu sehen - bevor ich irgendwas zahle.

Denn das muss ja vorliegen, da normalerweise der " Verursacher" das beschädigte Buch behalten darf - wenn er will- weil er es ja ersetzt und das beschädigte Buch dann ausgelistet wird.

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Nachschieb:

Außerdem muss der Verursacher!!!
das Buch ersetzen
Das steht normaler Weise auf dem Schrieb für die Ausleihe drauf ....

Sprich die Schule kann dir keine Rechnung schicken, denn du darfst das Buch SELBER besorgen und zur Schule bringen.

Und dann kannst du bspw auch ein gutes gebrauchtes Buch abgeben - solange es vernünftig aussieht ... Oder ein gestempeltes " Mängelexemplar" was vielleicht nur einen Kratzer vom Aufschneiden der Pakete auf der Rückseite hat....

Wenn ich also ein Buch ersetzen müsste, wüsste ich, wo ich es kaufen würde...


Oder aber in dem Schrieb steht drin, dass du den Zeitwert des fehlenden/ beschädigten Buches zahlen musst....
Sprich wieviele Kids hatten das Buch schon - ist dein Kind Nummer 4 dann ist das Buch mindestens 4 / 5 Jahre alt - der Preis vor 5 Jahren war definitiv niedriger etc.

An manchen Schulen bekommt man auch anteilig sein Leihgeld zurück, wenn man die Schule bis zum Zeitpunkt X wechselt ...
wie sieht es da bei Euch aus?

Bearbeitet von Elise22
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Ja das kommt ja noch dazu. Normalerweise müsste das dann meine Tochter sich abholen können. Aber ich bekam nur die Rechnung. Auf Nachfrage, kam das dann mit dem Wasserschaden und als ich meine Tochter fragte wie das am letzten Tag ablief, kam raus das die Bücher sich gar nicht angeschaut wurden. Und auch ich bekam sie am nächsten Tag nicht zu sehen. Ich bin gestern fast vom Glauben abgefallen als ich die Rechnung bekam.
Ich hab jetzt beschlossen nix zu zahlen, denn selbst wenn es nen Wasserschaden gibt, kann die Schule nicht beweisen das es meine Tochter gewesen ist. Und sie bestreitet das sie das verursacht hat.

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1.) Das Buch persönlich abholen ( wenn du es ersetzt, gehört das beschädigte Buch dir)
2.) Kontrollieren, das wie vielte Mal das Buch bereits benutzt wurde. Wenn bei uns Bücher das vierte Mal in Gebrauch sind, entfällt der Ersatz, weil diese Bücher generell aus dem Verkehr genommen werden müssen. Die Kinder behalten dann die Bücher sowieso.
Ansonsten gilt - je länger die Bücher in Gebrauch sind, desto weniger muss erstattet werden. Es muss also der Zeitwert ersetzt und nicht der Neupreis erstattet werden.

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An meiner Schule wäre das so: bei Ausleihe (Schuljahresbeginn) habt ihr zu Hause die Bücher angeschaut, Mängel notiert, Name reingeschrieben.
Bei Abgabe wird kontrolliert und ggf. eine Rechnung geschickt, die anteilig niedriger ausfällt, je mehr Benutzer das Buch hatte.
Wenn ihr zum Schuljahresbeginn keine Mängel angegeben habt und nach deinem Kind niemand das Buch benutzt hat (dann würde ja ein weiterer Name drinstehen), dann müsst ihr Ersatz leisten/ zahlen. 31€ kommen mir aber auch recht viel vor.
Mach mit der Schule (schulbuchverantwortlicher) einen Termin und lass dir das Buch zeigen!

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Das Buch wurde schon vor meiner Tochter benutzt. Desweiteren, meine Tochter ist seit Anfang März nicht mehr auf der Schule und Anfang Mai kommt ne Rechnung, wegen nem angeblichen Schaden den meine Tochter verursacht haben soll. Den Schaden hätte man auch nach ner Woche, bzw. Zeitnah melden können und nicht 2 Monate später wo nicht mehr nachzuweisen ist, das den Schaden wirklich meine Tochter verursacht hat.

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Es ist eine Schule, da hat man anderes zu tun als mitten im Schuljahr zeitnah Bücher zu kontrollieren.
Und es gibt bestimmt keine Frist, bis wann eine Schule die Bücher kontrolliert haben muss.
Wer sollte das Buch denn zwischendurch/ nach deiner Tochter benutzt haben?

Ich würde definitiv nachfragen, wie es sich verhält und warum es so viel kosten soll, wenn es nicht neu war. Da sollte es doch eine Lösung geben, mit der beide Seiten leben können. Manchmal gibt es auch Misverständnisse, jemand hat eine falsche Zahl übermittelt etc. Einfach bockig sagen, dass du das nicht bezahlst, ist keine erwachsene Lösung. Die Schule will sich bestimmt nicht an euch bereichern.

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Weißt du denn, wie sowas in der Schule abläuft? Mein Kollege macht die Lehrmittelfreiheit. Dafür bekommt er eine Schulstunde gutgeschrieben. Wenn ein Kind die Schule wechselt, gibt es die Bücher im besten Fall ab und dann werden die irgendwann mal durchgeschaut. Da gibt es keine Vollzeitstelle für.
Ich finde deine Aussage ziemlich unverschämt, dass du es nicht bezahlen willst.

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Man kann auch sagen, dass es von der Schule ziemlich unverschämt ist. Stell dir vor, du gibst den Mietwagen zurück, er wird kommentarlos angenommen und 2 Monate später kommt die Rechnung für den zerkratzten Stoßfänger.

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Das würde einfach nicht vorkommen, weil ich selbst die Sachen durchgucke, bevor ich etwas zurück gebe. Die TE hat das nicht getan.

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Da es ein gebrauchtes Buch war, solltest du anbieten, es durch ein gebrauchtes zu ersetzen. Den Neupreis zu verlangen, ist dreist.

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Das kommt darauf an, wie neu das Buch war und wie unbrauchbar es jetzt ist. Ein Wasserschaden ist meistens übel.

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Es gibt dutzende Möglichkeiten, wie es passiert sein kann.
Z.B. kann der Lehrer, der das Buch eingesammelt hat was drüber gekippt hat oder so.

Wenn die Schule nicht nachweisen kann, dass es bei der Abgabe bereits kaputt war, hat sie keine Chance.
Der Eintrag sagt gar nichts aus.

Wenn du in einer Bücherei das Buch abgibst und die kommen nach zwei Monaten mit der Aktion würde auch keiner zahlen,

Nur weil die Schule sich nicht anders organisieren kann, ist es schlicht nicht euer Problem.