Unterhalt - Jobcenter fordert Offenlegung meines Einkommens

Hallo,

ich, alleinerziehend mit einem Kind bin vor einigen Monaten mit meinem Partner zusammengezogen.

Er hat ebenfalls 2 Kinder, die beide bei seiner Exfrau leben und für die er Unterhalt nach Titel bezahlt. Wurde damals bei der Scheidung festgelegt.
Wir haben keine gemeinsamen Kinder falls das relevant sein sollte.

Seine Exfrau hat nun vor kurzem Bürgergeld beantragt und er hat jetzt ein Schreiben vom Jobcenter erhalten, weil sie prüfen wollen ob er mehr zahlen kann. Kann er vermutlich nicht, da er jetzt schon unter den Selbstbehalt fällt und Mangelfall ist. Die Summe im Titel ist niedriger als in der Düsseldorfer Tabelle.
Was mich nun irritiert, da wir zusammenleben, soll auch ich mein Gehalt offenlegen.

Ich möchte mich nicht nackig machen vor dem Jobcenter, weil die das nichts angeht und ich ja keine Leistungen beantragt habe. Ich arbeite Vollzeit und habe ein Einkommen (plus UVG und Kindergeld), das gut für mein Kind und mich reicht, aber weitere Personen kann und möchte ich nicht auch noch unterhalten.

Daher meine Frage, muss ich mein Einkommen offenlegen? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?

Lg

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Nein

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Nein, musst du nicht.
Seine Ex kann Unterhaltsvorschuss beantragen.
Anders würde es aussehen wenn ihr verheiratet wärt und er Mangelfall ist.
JA hat so wenig Ahnung. Spreche aus Erfahrung.

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<<<JA hat so wenig Ahnung<<< Wer ist JA?

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Jugendamt, nehme ich an. Oder Jobcenter mit Vertipper. ;-)

Bearbeitet von -Lil-
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Nein du musst nichts offen legen. Die Behörden haben ihre Standardschreiben, eine rechtliche Grundlage dafür gibt es nicht.
Einfach freilassen.
Wenn mein Partner Post vom Jugendamt bekommt wegen dem Titel seines Sohnes, schreiben wir beim Einkommen der Partner immer nicht relevant hin.
Nur ein Gericht könnte dich dazu verdonnern, wenn ihr verheiratet wärt.

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Meines Wissens kann das Zusammenleben auch ohne verheiratet zu sein schon ausreichen, dass der Selbstbehalt Deines Partners gesenkt wird, damit er ggf. den Mindestunterhalt zahlen kann. Denn er hat ja durch Deinen Einzug eine sogenannte Haushaltsersparnis. Ich sag jetzt nichts dazu, wie ich persönlich das finde…

Mein Partner hatte so ein Schreiben auch schon bekommen, wir haben mein Einkommen offen gelassen. War aber auch tatsächlich nicht relevant, da mein Partner weit mehr als Mindestunterhalt zahlt. Bei einem Mangelfall ist das leider anders, glaube ich zumindest.

Wozu ich aber unterschiedliche Angaben gefunden habe, ist, ob dass JA den Selbstbehalt senken darf oder dazu nur ein Gericht berechtigt ist. Das kann ich Dir nicht mit Sicherheit sagen. Ich würde die Angaben tatsächlich erstmal kommentarlos frei lassen und schauen, was bzw. ob was passiert.

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Du musst das nicht tun. Das haben die bei uns auch versucht. Aber dein Einkommens ist nicht relevant. Das Einzüge, dass passieren wird, ist dass sie den Selbstbehalt um 10% kürzen.

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Also:

Dein Gehalt DARF NICHT angerechnet werden ob er sich den Unterhalt leisten kann

Andersrum: ihr wärt verheiratet und hättet gemeinsame kinder dann müssten sie prüfen, anhand deines Gehaltes, ob er den vollen Unterhalt leisten kann oder ob er für dich auch aufkommen muss

Mein Mann musste zb keinen Unterhalt zahlen, da wir zu dem Zeitpunkt 3 gemeinsame Kinder im Haushalt hatten und ich mit 28 noch eine Ausbildung angefangen habe und er mich dadurch finanziell unterstützen musste

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Hallo,

mein Mann hat auch schon öfter solche Schreiben bekommen, da seine Ex vom Amt lebt.

In dem Formular haben wir bei meinem Einkommen entweder einen Strich gemacht oder 0 eingetragen. Es geht die schlicht nichts an, was ich bei meinem Vollzeitjob verdiene. Ich bin weder dem Kind noch der Mutter zu irgendwas verpflichtet. Mein Mann zahlt Unterhalt nach DD Tabelle.

Liebe Grüße

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Nein, musst du nicht. Die KM meines Stiefkindes hat das natürlich auch sofort versucht als mein Mann und ich zusammen zogen. Wir haben diese Seite einfach leer gelassen und es wurde nie wieder erwähnt 😅

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Hier muss man mal faierweise sagen, dass das das Amt macht und nicht die KM. Die KM leihern nur die Berechtigung beim Jugendamt an. Die machen das dann ja alles. KM bekommt von denen gesagt, was ihr "zusteht" und dann will KM das eben haben, egal wie viel KV sonst unterstützt und betreut. Das Amt muss ja Recht haben... Das System füttert eben deren Lebensweisen. Das System ist eben konservativ und es ist nur zu hoffen, dass eben endlich mal was passiert.

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Ja, schon klar. Ich habe es bewußt so geschrieben, weil es natürlich von der KM initiiert wurde. Es hat halt ein "Gschmäckle" wenn die KM schon ab dem Moment, als wir offiziell ein Paar waren, schon Geld gefordert hat. "Du hast ja jetzt eine Freundin, du schläfst ab und zu bei ihr, das sparst du doch Geld" oder "sie ist ja oft bei dir, gemäss XY zahlt sie auch mal euer Essen, somit sparst du ja jetzt"😅

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Wir hatten das auch schon. Es ging unter anderem darum, ob ich von meinem Mann unterhalten werde oder eigene Mittel habe. Wir haben angegeben, dass ich selbst verdiene und mit dem Stiefkind nichts zu tun habe, und gut wars.