Obhutnahme durch Jugendamt

Hallo ich wollte gerne mal wissen wie es ist nach der Geburt wenn einem das Kind abgenommen wird, wie funktioniert dass mit dem Mutterschutz?? Kann man dann ganz normal arbeiten gehen oder muss man die 8 Wochen Beschäftigungsverbot abwarten???
Danke schon mal

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Du musst dir mal vorstellen dass du nach der Geburt eine Handflächengroße, blutende Wunde im inneren hast. Mit solch einer Wunde am Fuß würde man doch auch nicht arbeiten.

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bin grad schockiert.. warum trennt man ein Neugeborenes von der Mutter ???

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Weil wir anscheinend nicht in der Lage sind ein Kind zu erziehen und wir haben schon einen Sohn wo uns auch das Sorgerecht entzogen wurde.

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Wird schon triftige Gründe haben, keiner nimmt einem aus Spaß das neugeborene ab

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Die 8 Wochen stehen dir zu das dein Körper sich von Geburt und Schwangerschaft erholen kann.

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Dass is klar dass sie mir zustehen aber wenn ich sie nicht will?

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Kann dich keiner dazu zwingen.

Bearbeitet von Wunschmama2o20
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Es ist ein Beschäftigungsverbot. Verbot. Das heißt, dein Arbeitgeber darf dich nicht beschäftigen. Sollte irgendwas schief gehen, z.b. Entzündungen, Blutvergiftungen etc usw, weil du dich nicht entsprechend deiner körperlichen Bedürfnisse ausgeruht & Untersuchungen wahrgenommen hast, ist dein Arbeitgeber der Depp.

Ist deine Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekannt? Ist es deine erste Geburt?

Warum denkst du, dass dir das Kind abgenommen wird? Möchtest du das? Hast du bereits Kontakt zum Jugendamt?

Je nachdem, wie die Geburt abläuft, wirst du danach einige Zeit definitiv nicht arbeiten können.

Der Mutterschutz gilt z.b. auch bei stiller Geburt, also es ist kein Kind "notwendig", um unter das Gesetz zu fallen.

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Ja meinem Arbeitgeber ist die Schwangerschaft bekannt. Nein ist meine zweite Schwangerschaft. Mir wird mein Kind abgenommen weil wir anscheinend nicht erziehungsfähig sind und nein will ich natürlich nicht welche Mutter möchte dass schon.

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Die 8 Wochen sind gesetzlich vorgeschrieben, man darf nur auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichten.

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Du darfst nicht beschäftigt werden. Nur auf den Mutterschutz vor Geburt darf die Frau verzichten.

"Anders verhält es sich bei der Schutzfrist nach der Entbindung, die im Regelfall 8 Wochen (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen) beträgt. Das Einverständnis der Frau macht im Unterschied zu § 3 Abs. 1 MuSchG die Beschäftigung nicht zulässig. Das Beschäftigungsverbot nach der Entbindung ist absolut und zwingend. Nur beim Tod des Kindes gibt es eine Sonderregelung. In diesem Fall ermöglicht § 3 Abs. 4 MuSchG ausnahmsweise einen Verzicht der Arbeitnehmerin auf die Einhaltung der Schutzfristen. Dies gilt jedoch nicht für die ersten zwei Wochen nach der Entbindung. Zur Erklärung des Verzichts muss die Arbeitnehmerin ein ärztliches Zeugnis beim Arbeitgeber vorlegen, das bestätigt, dass die Wiederaufnahme der Arbeit durch die Frau medizinisch unbedenklich ist."

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VOR der Geburt ist der Mutterschutz optional. Man darf nach eindeutiger Erklärung weiterarbeiten.
NACH der Geburt ist er das nicht. Es gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot! Ein Arbeitgeber, der Dich in der Zeit beschäftigt, kommt in Teufels Küche. Ausnahmen gibt es nur für Schulbesuch/Studium.

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Das Beschäftigungsverbot nach der Geburt, also die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt sind Pflicht, in der Zeit darf dich niemand beschäftigen und du kannst auch nicht freiwillig darauf verzichten.
Du kannst nur auf die 6 Wochen vor der Geburt freiwillig verzichten, das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Wenn dein AG sich nicht daran hält kann er große Schwierigkeiten bekommen wenn das raus kommt.

Es ist auch nicht klug sich im Wochenbett nicht zu schonen, man hat eine riesige Wunde im Bauch die heilen muss und der Körper braucht dazu Ruhe und Erholung, ggf kommen noch Geburtsverletzungen oder eine Kaiserschnittnarbe dazu die Zeit brauchen um zu heilen. Wenn man es im Wochenbett übertreibt kann es zu ernsten Komplikationen kommen.
Ich verstehe das man sich in der Situation gerne ablenken möchte aber halte trotzdem zu deinem eigenen wohl dein Wochenbett ein.

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Auch für das psychische Wohl. Zeit zum Trauern muss ja auch gegeben sein.

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Ich will nicht ständig daran erinnert werden dass ich meine Tochter nicht bei mir haben kann und da is doch Arbeit die beste Ablenkung.

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Hallo!
Ich arbeite in einer Personalabteilung und kann dir sagen, dass du im Mutterschutz nicht arbeiten darfst und auch nicht freiwillig darauf verzichten darfst. Du musst dich von den Strapazen der Geburt erholen und musst deinem Körper die Möglichkeit zur Regenerierung geben.

Aus Sicht einer Mama tut es mir unendlich Leid zu hören, dass du nach der Geburt deine Tochter abgeben musst. Da bricht mir das Herz, ich könnte keinen Tag ohne meine Tochter sein.

Gibt es eine Möglichkeit, dass du sie doch behalten kannst? Zum Beispiel durch die Aufnahme in einem Mutter-Kind-Heim oder dass du vor der Geburt noch eine Therapie machst?

Darf ich fragen welche Gründe vorliegen, dass sie euch als erziehungsunfähig einstufen?
Vielleicht lässt sich da ja doch eine Lösung finden, vorausgesetzt du möchtest das.

Alles Gute 🍀

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Ok dankesehr dann bleibt mir e nichts anderes übrig.
Nein leider nicht.
Weil wir anscheinend die Sicherheiten und Gefahren nicht erkennen können.